Unternehmensmeldung

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über geplanten Windpark Rollshausen im Landkreis Göttingen

BVerwG bestätigt das Urteil des OVG Lüneburg nur teilweise. Eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung muss nachgeliefert werden.

BVerwG bestätigt das Urteil des OVG Lüneburg nur teilweise. Eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung muss nachgeliefert werden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Revisionsverfahren zum Fall des Windparks Rollshausen (auch bekannt als Windpark am Pinnekenberg) entschieden, dass die Genehmigung aus dem Jahr 2022 für die Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen unter anderem aufgrund einer fehlenden Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung angepasst werden muss. Natura 2000 steht für ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, um bestimmte Lebensräume und Arten zu erhalten. Es umfasst die Gebiete, die durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHH) und die Vogelschutzrichtlinie geschützt sind.

BVerwG folgt den Ausführungen des OVG zum Artenschutz nicht

In Bezug auf den Artenschutz kam das BVerwG zu einem anderen Ergebnis als das OVG: Es zählt bei der Beurteilung einer Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes nur der aktuelle Bestand von Vogelarten zum Zeitpunkt der Genehmigung und nicht die möglichen Entwicklungen der Zukunft. Daher habe die Genehmigungsbehörde in Bezug auf den Artenschutz rechtmäßig gehandelt.

Das BVerwG bestätigte in der Verhandlung vom 11.09.2025, dass eine umfassende Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (einschließlich diesbezüglicher Ergänzungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung) notwendig sei. Die Genehmigungsbehörde hat diesen Punkt bereits aufgegriffen, die Veröffentlichung dieser umfassenden Prüfungsunterlagen erfolgt aktuell parallel beim Landkreis.

OVG erklärte Genehmigung wegen mangelnder Naturschutzprüfung für rechtswidrig

Die ursprüngliche Genehmigung enthielt bereits Schutzmaßnahmen für den Rotmilan, wie Abschaltzeiten während der Brut- und Aufzuchtphase. Gegen die erteilte Genehmigung hatte eine Umweltvereinigung geklagt, woraufhin das OVG Lüneburg die Genehmigung im letzten Jahr für rechtswidrig erklärte. Das Gericht zeigte in dem Verfahren auf, dass eine Heilung (meint im juristischen Sinne die Überwindung eines Formmangels) der Genehmigung möglich sei. Das OVG bemängelte, dass nur eine Vorprüfung, nicht aber eine umfassende Verträglichkeitsprüfung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet durchgeführt wurde. Außerdem wies das OVG darauf hin, dass das gesetzliche Tötungsverbot für geschützte Arten verletzt sei, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in der Zukunft mehr Rotmilane ansiedeln.

Weitere Entwicklung des Projektes

Die Genehmigungsbehörde arbeitet derzeit daran, die Fehler, die beide Gerichte aufgezeigt haben, im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens zu heilen. „Viele Gemeindemitglieder und Flächeneigentümer, davon einige, die direkt am geplanten Windpark wohnen werden, stehen weiterhin hinter dem Projekt und hoffen auf eine baldige Umsetzung. Aktuell gehen wir weiter von einer Umsetzung des Projektes aus”, sagt Projektleiterin Sabine Krüper.

Über den Windpark

Der Windpark mit fünf Windenergieanlagen (WEA) ist im Landkreis Göttingen geplant. Von den geplanten Anlagen können die direkt beteiligten Gemeinden Rollshausen, Flecken, Gieboldehausen und Rüdershausen sowie die angrenzenden Gemeinden Rhumspringe, Obernfeld und Wollershausen finanziell profitieren. Durch bereits abgeschlossene Verträge, erhalten die Gemeinden eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je künftig gewonnener Kilowattstunde. Die Grundlage bietet dafür §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Je Windenergieanlage könnten künftig jährlich über 20 Jahre mindestens 22.000 Euro an die betroffenen Gemeinden je nach Gemeindeanteil verteilt werden.  Die WEA sollen in der Nähe eines Vogelschutzgebiets und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets gebaut werden. Beide Gebiete sind Teil der Natura 2000-Gebiete. Der geplante Windpark befindet sich außerhalb dieser Schutzzonen.

Über das Unternehmen UKA – Umweltgerechte Kraftanlagen:

Als Energieparkentwickler plant und baut, betreibt und verkauft die UKA-Gruppe Wind- und Photovoltaikparks, ergänzt durch Batteriespeicher. Sie gestaltet eine zukunftsfähige Stromversorgung in Deutschland, Europa und Amerika: unabhängig von fossilen Energieimporten, zu niedrigen Stromgestehungskosten und klimaschonend. Die UKA-Gruppe ist ein inhabergeführtes Unternehmen und verfolgt seit Gründung 1999 eine langfristig ausgerichtete Geschäftstätigkeit. Ihre Mitarbeiter setzen sich beharrlich für das bestmögliche Ergebnis ihrer Projekte ein – nach höchsten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien. Sie treiben Projekte konsequent voran, auch wenn diese auf Grund äußerer Umstände Geduld und Durchhaltevermögen verlangen. 

Die UKA-Gruppe gehört in Deutschland zu den führenden Projektentwicklern für erneuerbare Energien. Eine beeindruckende Projektpipeline von derzeit 1,5 GW Windenergie (Onshore) im Bau allein im Heimatmarkt unterstreicht ihre Umsetzungsstärke. 

Bild: Bundesverwaltungsgericht. Michael Moser.