Transpondersysteme für BNK zugelassen: UKA begrüßt Entscheidung

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Transpondersysteme für BNK zugelassen: UKA begrüßt Entscheidung

Die Entscheidung des Bundesrates, Transpondersysteme für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zuzulassen, bedeutet mehr Rechtssicherheit in der Planung. UKA macht Windparkbetreibern ein BNK-Angebot.

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die Nutzung von Transpondersystemen im Rahmen der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windparks. Der Energieparkentwickler UKA, der Windparkbetreibern die Mitnutzung seiner BNK-Systeme anbietet, begrüßt diese Entscheidung. „Dieser Beschluss stellt einen ersten Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für Windparkbetreiber und Anbieter von BNK-Systemen dar. Wir erwarten im nächsten Schritt eine Einigung über die Ausgestaltung und die Rahmenbedingungen der Baumusterprüfung“, sagte Willi Lehman, BNK-Experte bei UKA.

Der Bundesrat hatte am 14. Februar 2020 einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) zugestimmt. Im Januar hatte die Bundesregierung bereits eine entsprechende Änderung der AVV auf den Weg gebracht.

Ab dem 1. Juli 2021 dürfen Windenergieanlagen über 100 Meter Gesamthöhe nachts nur noch dann blinken, wenn sich etwa ein Flugzeug in der Nähe befindet, dessen Pilot vor dem möglichen Hindernis gewarnt werden muss. Für die dafür benötigten BNK-Systeme wird durch den neuen Beschluss neben Primärradarsystemen künftig auch die Transpondertechnik (Sekundärradartechnik) zugelassen. Sie basiert auf einem Informationsaustausch zwischen dem BNK-System im Windpark und einem Transponder, der sich im Flugzeug oder Hubschrauber befindet. Das stationäre System sendet ein Signal, das vom Transponder des jeweiligen Flugobjekts erwidert wird.

Schon jetzt stattet der Energieparkentwickler UKA seine Windparks mit Aktivradar-Systemen von Quantec Sensors für eine bedarfsgerechte (bedarfsgesteuerte) Nachtkennzeichnung aus. Den Betreibern der benachbarten Windparks bietet er eine Mitnutzung dieser Systeme an.

Windparkbetreiber, die sich für die BNK-Angebote von UKA interessieren, können sich unverbindlich bei Willi Lehmann, dem BNK-Ansprechpartner von UKA, informieren.

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