Von der Planung bis zur Realisierung – ein Projekt mit vielen Facetten
Die Entwicklung des Windparks begann bereits 2019 mit den ersten Antragsstellungen. Nach Erhalt der Genehmigungsbescheide im zweiten Halbjahr 2023 sowie ergänzender Änderungsgenehmigungen im Jahr 2024 konnte das Vorhaben in die Bauphase starten. Gemeinsam mit der Stadt Beeskow wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Grundlage für eine geordnete Entwicklung des Projekts und die Voraussetzung der Genehmigung bildete.
Für die Errichtung der Anlagen war eine temporäre Zuwegung für die Bauphase erforderlich, die über einen Mitbenutzungsvertrag mit dem Betreiber der nördlich gelegenen Bestandsanlagen geregelt wurde. Zudem erfolgte eine enge Abstimmung mit dem Betreiber der angrenzenden Gasleitung, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten und für die gesamte Betriebsphase des Windparks zu gewährleisten.
Eine besondere Herausforderung stellte die externe Kabeltrasse dar: Auf einer Länge von insgesamt 11 Kilometern mussten Straßen, ein Fluss sowie Schutzgebiete gequert werden, um den Windpark an ein Umspannwerk und somit an das Stromnetz anzuschließen. Diese infrastrukturellen Maßnahmen unterstreichen die Komplexität des Projekts und den hohen Abstimmungsbedarf mit unterschiedlichen Akteuren.
Ein Beitrag für Umwelt und Region
Der Inbetriebnahme des Windparks gingen umfangreiche naturschutzfachliche Untersuchungen voraus, in denen die Auswirkungen der Anlagen auf Natur und Umwelt überprüft wurden. Die drei Windenergieanlagen sind nun in der Lage, fast 15.000 Dreipersonenhaushalte mit nachhaltigem Strom zu versorgen.
Ein Merkmal des Projekts ist die aktive Beteiligung der umliegenden Gemeinden. Pro Kilowattstunde erzeugter Energie werden die Gemeinden mit 0,2 Cent beteiligt – ein finanzieller Beitrag, der über die Laufzeit des Projekts eine wertvolle Unterstützung für lokale Vorhaben darstellt. UKA hat mit allen Gemeinden in einem Radius von 2,5 km um die Anlagen einen „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen“ geschlossen (EEG). Dies betrifft die Stadt Beeskow, die Gemeinde Rietz-Neuendorf und die Gemeinde Ragow-Merz. Mit dieser freiwilligen Leistung von UKA werden die Gemeinden mit den genannten 0,2 ct pro Kilowattstunde jährlich beteiligt. „Die Zusammenarbeit mit der Stadt Beeskow war für das Projekt ein entscheidender Erfolgsfaktor. Wir freuen uns, dass dieses Vorhaben in enger Abstimmung mit allen Beteiligten realisiert werden konnte“, so Ragnar Schulz, Projektmanager Projektentwicklung von UKA.
Darüber hinaus werden die Gemeinden im Drei-Kilometer-Radius entsprechend des brandenburgischen Windenergieanlagenabgabegesetzes, dem sogenannten Windkraft-Euro, beteiligt. Dies ist ein spezifisches brandenburgisches Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an den Windenergieprojekten.
Mit diesem Projekt trägt UKA aktiv zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei, wonach jedes Bundesland zwei Prozent seiner Fläche für Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung ausweisen muss. Der Windpark Neustadt-Dosse ist ein wichtiger Schritt, um diesen Verpflichtungen nachzukommen und die regionale Energieautarkie zu fördern.
