Unternehmensmeldung

UKA schaltet Dauerblinken in Windparks aus – so werden Piloten ab sofort gewarnt

Für viele ist es ein Dorn im Auge: Die roten Warnlichter an den Windenergieanlagen. Sie blinken, sie sind grell und unübersehbar. Das ist vor allen Dingen in der Nacht störend für Anwohnende rund um einen Windpark.

In der Vergangenheit mussten Projektentwickler Windparks aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit durchgehend blinkenden Warnlichtern ausstatten. Das hat sich geändert. 

Erfreulicherweise kann UKA bei allen neu geplanten Parks die sogenannte Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung direkt mitplanen und rüstet bis Ende des Jahres auch bereits bestehende Windparks nach.  

Wie funktioniert die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung? 

Jede Windenergieanlage ist mit einem “Hindernisfeuer” ausgestattet. Das sind die roten Blinklichter, die man schon von weitem erkennt. Sie sind wichtig für den Flugverkehr. So wissen die Pilotinnen und Piloten, wo sich ein hohes Objekt befindet. Die Leuchten fangen an zu blinken, sobald es dämmert und werden erst am frühen Morgen abgestellt.  

Es reicht nach der heutigen Gesetzgebung allerdings aus, wenn die Blinklichter nur dann aktiv sind, wenn sich auch ein Flugobjekt in der Nähe befindet. Um das flächendeckend zu etablieren, gibt es die Technologie der Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung – kurz die BNK. Diese überwacht den Luftraum rund um den Windpark. Sobald sich ein Flugobjekt dem Park nähert, gehen die Lichter an.  

Wie lange dauert eine BNK-Nachrüstung? 

Wir sind zuversichtlich, dass die aktuellen BNK-Nachrüstungen ab sofort innerhalb weniger Monate installiert werden können. Mit unseren Partnern hat sich durch die jahrelange Zusammenarbeit ein guter Prozess etabliert, um die Projekte zielgerichtet und effizient umzusetzen.  

Der Bedarf an einer BNK-Nachrüstung ist in den letzten Jahren schnell gewachsen, da der Einsatz von BNK in Deutschland in zwischen per Gesetz vorgeschrieben ist. Geregelt wird es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV). Für alle Betreiber läuft die Frist für die Umsetzung bis zum 1. Januar 2025. In der Praxis bedeutet das, dass es bei den BNK-Anbietern an Kapazitäten für die Installation und Instandhaltung eine Zeit lang mangelte. Diese Lücke hat sich inzwischen geschlossen und wir planen die Nachrüstung aller Parks bis Ende des Jahres abzuschließen.

Viele Windparkbetreiber haben zur gleichen Zeit mit der Nachrüstung begonnen. Das bedeutet für die Behörden einen sehr großen Arbeitsaufwand, da die Anträge zur Installation eines BNK-Systems erst von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt werden müssen. Für einen Testflug, um sicherzugehen, dass die BNK auch funktioniert, fehlt es oft an Kapazitäten. Die Behörden können nicht jeden Antrag sofort bearbeiten. So zieht sich ein Projekt schnell über Jahre hinweg.