Windparkplanung ist ein Langstreckenlauf

Es dauert mehrere Jahre von der ersten Standortanalyse bis zum ersten Flügelschlag der Rotorblätter.

Durch die folgende schrittweise Erläuterung von der Standortanalyse bis zum Bau können Sie sich ein Bild verschaffen, wie der Projektablauf für die Realisierung einer Windkraftanlage bei UKA ist.

Keinen einzelnen Schritt, sondern einen laufenden Begleitprozess stellt der Dialog mit Kommunen und Bürgern dar. Er sorgt für die notwendige Akzeptanz des Windenergievorhabens und ermöglicht eine schnelle Anpassung der Planung an die Bedürfnisse vor Ort.

Standortanalyse, Windmessung und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Zentrales Kriterium bei der Auswahl eines Windenergiestandortes ist dessen Windhöffigkeit: Wie stark und kontinuierlich weht der Wind über dem Flurstück? Darüber geben zum Beispiel Daten vom Deutschen Wetterdienst Auskunft. Anhand sogenannter Windatlanten ist zu erkennen, ob ein Flurstück in einem windhöffigen Gebiet liegt. Ist dies der Fall, werden die potenziellen Flächen vor Ort begutachtet. Zusätzlich setzt UKA auf langfristige Windmessungen, um die Wirtschaftlichkeit des Windenergieprojekts beurteilen zu können. Diese wird ab jetzt während jedes Planungsschritts erneut überprüft.

Durch den Einsatz von Geoinformationssystemen und Vermessungsingenieuren findet eine genaue Standortvermessung statt. UKA erhält auf diesem Wege einen detaillierten Überblick über Geländeeigenschaften und Liegenschaften. So wird unter anderem sichergestellt, dass der notwendige Abstand zu bewohnten Gebieten gewahrt bleibt und dass Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsteile nicht beeinträchtigt werden.

 

Standortsicherung sowie Dialog mit Gemeinden und Bürgern

Sind die geeigneten Standorte identifiziert, werden Gespräche mit den Eigentümern geführt. Bei Windenergieprojekten werden die Flächen üblicherweise nicht gekauft. Stattdessen werden die für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen erforderlichen Nutzungsrechte langfristig gesichert. Der Vorteil für Landeigentümer, Landwirte und Gemeinden: Die Flächen bleiben im Gemeinde- oder Familienbesitz und können parallel zur Windenergienutzung weiter bewirtschaftet werden.

Damit neben den Eigentümern der Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen, auch die Anwohner und die Bürger im Planungsgebiet von „ihrem“ heimischen Wind profitieren, setzt UKA Poolmodelle oder Bürgerbeteiligungsangebote ein. So erhöht sich die Akzeptanz für Windenergiegewinnung. Mit Gemeinden sucht UKA die Zusammenarbeit mittels Infrastrukturverträgen, um die Grundflächen und Wege der Gemeinde im Windeignungsgebiet nutzen zu können.

 

Windparkkonfiguration und Netzplanung

Auf dieser Basis konfiguriert UKA, welcher Windenergieanlagentyp am besten für den jeweiligen Standort geeignet ist. So sind manche Anlagen gut für steife Küstenwinde, andere hingegen für den Einsatz im Binnenland oder in den Mittelgebirgen besonders geeignet. Dabei kann UKA auf ein breites Portfolio der modernsten Anlagentypen zurückgreifen, da die Unternehmensgruppe langfristige Rahmenverträge mit führenden Herstellern abgeschlossen hat. Wichtig für eine optimale Windernte ist zudem die richtige Positionierung der Anlagen im Park zueinander. Diese Planung läuft deshalb schon parallel zur Standortanalyse und -sicherung. Nachdem der Windpark konfiguriert ist, geht UKA in die abschließende Feinplanung der Netzinfrastruktur. Wie und wo der Windstrom ins Netz eingespeist werden kann, wird ebenfalls schon während der Standortanalyse betrachtet.

 

Genehmigungsbeschaffung

Während der gesamten Windparkprojektierung behält UKA die Auswirkungen auf die Umwelt im Blick. Untersuchungen hierzu sind von zentraler Bedeutung, da keine Windkraftanlage genehmigt wird, von der unzumutbare Belastungen für Mensch, Tier und Pflanzenwelt ausgehen.

Letzteres wird im Rahmen unabhängiger avifaunistischer Gutachten geprüft. Solche Untersuchungen umfassen unter anderem Kartierungen über einen Zeitraum von über einem Jahr für Brutvögel, Fledermäuse, Rast-, Zugvögel und gegebenenfalls weitere Arten und Artengruppen.

Weitere Gutachten dienen dem Schutz des Menschen, so jene zur Auswirkung von Geräuschen und Schattenwurf der Windenergieanlagen.

 

Bauablauf

Sobald die Genehmigung da ist, macht sich UKA an den Bau des Windparks. Mehr über den Bauablauf zur Errichtung von Windenergieanlagen erfahren Sie hier.

 

 

 

 

Rückbau der Windenergieanlagen – kein Risiko für Landeigentümer

Anders als die großflächigen Landschaftsveränderungen durch Braunkohleabbau sind Eingriffe
durch Windräder reversibel. Sie werden aufgebaut, erzeugen zwei Jahrzehnte saubere Energie, werden innerhalb weniger Tage inklusive Fundamenten rückgebaut und am Ende befindet sich dort wieder eine grüne Wiese oder ein Feld, das bewirtschaftet werden kann.
Landeigentümer, die mit UKA zusammenarbeiten, tragen hierbei kein Haftungs- und Rückbaurisiko. 

  • Was geschieht beim Bau der Windräder auf meinem Grundstück?

    Die Windkraftanlagen benötigen neben einer Zuwegung ein solides Betonfundament. Während der Bauzeit sind Standflächen für den Kran sowie das Bauequipment erforderlich. Für den Technikaufbau werden außerdem häufig vorübergehende Zuwegungen benötigt, die nach erfolgtem Aufbau komplett zurückgebeugt werden. Fällt der Aufbau in die Phase eines bestimmten Fruchtstandes, wird Ihnen beziehungsweise Ihrem Pächter der Ernteausfall für die benötigte Teilfläche ersetzt. Drainagen (Melioration), die sich auf Ihrem Land befinden, bleiben intakt. Weitere Informationen zum Bauablauf finden Sie hier.

  • Trage ich ein Rückbaurisiko nach Stilllegung der Windräder?

    Landeigentümer, die mit UKA zusammenarbeiten, tragen kein Haftungs- und Rückbaurisiko. Neben einer Haftungsfreistellung bekommt der Verpächter eine Rückbaugarantie für die Windenergieanlage, das Fundament und die zugehörige Infrastruktur.

Mythos: Beim Windkraftausbau findet Wildwuchs statt

Dies ist unzutreffend. Windparkentwickler können nicht einfach so Windenergieanlagen in die Landschaft stellen. Sie folgen dem Willen und den Vorgaben von Politik und Verwaltung, die die Raumplanung und Raumordnung verantworten. Landesplanungsbehörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen Regionalpläne auf. In einem Regionalplan werden die Ziele und Grundsätze in der jeweiligen Region geregelt, so zum Beispiel für Hochwasserschutz oder Landwirtschaft, aber auch für die Windenergie.

Im Gesamtkonzept der Regionalplanung wird einerseits sichergestellt, dass die Windenergieerzeugung im Sinne der Energiewende hinreichend ausgebaut werden kann. Andererseits schützt sie durch Ausschlussflächen Mensch und Umwelt – zum Beispiel durch einen erhöhten Abstand zur Wohnbebauung.

Jede Fläche, die danach als Windeignungsgebiet in Frage kommt, wird ausführlich betrachtet. Kommunen sowie die Bevölkerung werden bei diesem Entwicklungsprozess beteiligt. Die Pläne werden öffentlich ausgelegt. Anschließend prüft der Plangeber die eingebrachten Stellungnahmen. Jede Anregung und jedes Bedenken wird dabei untersucht und einer Abwägung unterzogen.

Im Zuge dieses gemeinschaftlichen Planungsprozesses werden Gebiete identifiziert, in denen Windenergieanlagen errichtet werden können – sogenannte Vorranggebiete. Darüber hinaus haben Gemeinden durch ihre Flächennutzungsplanung die Möglichkeit, durch Ausweisung von Flächen für die Windenergie, diese auf bestimmte Flächen zu konzentrieren.