Rückenwind für Bürger und Kommunen: Mehr Gemeindeeinnahmen durch Erneuerbare Energien
Ein Energiepark ist eine Investition in die Zukunft. Die saubere Energieerzeugung hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch Bürgern und Kommunen. Denn ein Energiepark im Gemeindegebiet kann sich lohnen – finanziell, wirtschaftlich und infrastrukturell.
Die Energiewende ist das Jahrhundertprojekt. Getragen wird es von den Kommunen und Bürgern überall im Land. Zu Recht fordern diese, dass ihnen nicht nur Belastungen auferlegt werden dürfen, sondern dass sie auch die Möglichkeit haben müssen, von der Wertschöpfung vor Ort zu profitieren. UKA als großer deutscher Energieparkentwickler berücksichtigt dies in allen Stufen der Wind- und Solarparkplanung und -realisierung.
UKA als verlässlicher Partner für Kommunen
Seit mehreren Jahren bestehen zwischen der Stadt Uebigau-Wahrenbrück und der UKA vertragliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Windkraftanlagen. Während dieser Zeit haben wir das Unternehmen UKA und die in seinem Auftrag handelnden Personen als seriöse, zuverlässige Partner kennengelernt. Bei allen Projekten hat UKA von Anfang an den Dialog zu uns gesucht und unsere Wünsche in die Planungen einbezogen.
Andreas Claus
2003–2019 Bürgermeister der Stadt Uebigau-Wahrenbrück
Vorteile einer Kooperation mit UKA
Kommunen und ihre Bürgern können finanziell und wirtschaftlich von einer Kooperation mit UKA profitieren. Das schafft nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch Unabhängigkeit für die Zukunft.
- Finanzielle Vorteile: Kommunale Einnahmen durch Windenergie
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit Anfang 2021 erstmals die lokale Wertschöpfung aus Windenergieanlagen. Der § 6 EEG regelt, dass betroffene Kommunen künftig an den Einnahmen aus der Windverstromung und aus der Photovoltaiknutzung teilhaben können. Der Vorhabenträger darf den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede Kilowattstunde, die vor Ort erzeugt wurde, anbieten. Als von der Errichtung betroffen gelten jene Gemeinden, deren Gebiet „zumindest teilweise" innerhalb eines Radius von 2,5 km um die Turmmitte einer Windenergieanlage liegt. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Die Gemeinde oder bei gemeindefreien Gebieten der Landkreis kann frei über die Verwendung entscheiden. Darüber hinaus arbeiten viele Bundesländer derzeit an eigenen Regelungen zur Bürgerbeteiligung oder haben eigene Landesregelungen geschaffen. Mehr lesen Sie hier.
- Die von UKA realisierten Energieparks liefern Gewerbesteuer und erhöhen so die Finanzkraft der Kommunen.
- UKA schließt mit seinen Partnergemeinden Verträge zur entgeltlichen Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.
- Finanzielle Vorteile: Kommunale Einnahmen durch Solarenergie
Finanzielle Vorteile: Kommunale Einnahmen durch Solarenergie
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 2021 die lokale Wertschöpfung aus Freiflächenanlagen. Der § 6 EEG regelt, dass betroffene Kommunen an den Einnahmen aus
der Solarverstromung teilhaben können. Der Vorhabenträger darf den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent für jede Kilowattstunde, die vor Ort erzeugt wurde, anbieten. Als von der Errichtung betroffen gelten jene Wie Gemeinden am Ertrag von Photovoltaikanlagen teilhaben Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Tangiert die Anlage mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Die Gemeinde oder bei gemeindefreien Gebieten der zuständige Landkreis kann frei über die Verwendung entscheiden – die Einnahmen unterliegen keiner Zweckbindung. Mehr zu geförderten EEG-Projekten lesen Sie hier. Informationen zu Solarparks, die als Power Purchase Agreement (PPA) ohne Förderung umgesetzt werden, erhalten Sie hier. - Die von UKA realisierten Energieparks liefern Gewerbesteuer und erhöhen so die Finanzkraft der Kommunen.
- UKA schließt mit seinen Partnergemeinden Verträge zur entgeltlichen Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert seit 2021 die lokale Wertschöpfung aus Freiflächenanlagen. Der § 6 EEG regelt, dass betroffene Kommunen an den Einnahmen aus
- Wirtschaftliche Vorteile: Einnahmen der Bürger durch Wind- und Solarenergie
- In den UKA-Projektregionen profitieren Landeigentümer von attraktiven Pachteinnahmen
- UKA legt Wert darauf, in seinen Wind- und Solarparkprojekten mit lokalen Dienstleistern und Handwerksbetrieben zusammenzuarbeiten. So werden zum Beispiel Wiederaufforstungsmaßnahmen bevorzugt an Unternehmen in der Region vergeben.
- In vielen Standortgemeinden kann UKA Bürgern Möglichkeiten zur Beteiligung anbieten oder Gemeinden am Ertrag beteiligen.
- Infrastrukturelle Vorteile: Kommunale Unabhängigkeit durch Wind- und Solarenergie
- Die dezentrale Stromerzeugung in den Gemeinden reduziert die Abhängigkeiten von unsicheren globalen Energieimporten sowie von den großen Energieversorgern und demokratisiert damit die Energieerzeugung.
- Kommunen können sich durch Energieerzeugung vor Ort gegen einen demografisch bedingten drohenden Rückzug der staatlichen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum absichern.
- Mittels der im Gegenzug für Wind- und Solarenergieprojekte anfallenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können Kommunen das Gemeindebild erheblich aufwerten.
Sie suchen nach geeigneten Maßnahmen zur Kompensation für Ihre Gemeinde?
UKA schafft ökologisch wertvolle Biotope, um die Veränderungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes am Standort von Windkraftanlagen auszugleichen. Allgemein werden diese Kompensationen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet. Um geeignete Maßnahmen zu finden, tauschen sich die Projektentwickler von UKA im Vorfeld intensiv mit den Gemeinden aus. Erfahren Sie welche Kompensationsarten es gibt und welche Referenzen UKA in diesem Bereich hat.
Details zu Ausgleichsmaßnahmen