Expertise in der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Viele Aspekte müssen bei der Installation von Photovoltaikanlagen beachtet werden.

Im Folgenden finden Sie eine schrittweise Erläuterung von der Standortanalyse bis zum Bau. So können Sie sich ein Bild verschaffen, wie der Projektablauf für die Realisierung von Photovoltaikanlagen bei UKA ist.

Von der Flächenprüfung zur Standortsicherung

Potenzielle PV-Standorte werden von UKA sorgfältig nach vielschichtigen Kriterien geprüft. Entscheidend für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen ist eine direkte und möglichst lange unverschattete Sonneneinstrahlung im gesamten Tages- und Jahresverlauf.

Ist ein Standort für Photovoltaik geeignet, werden ausführliche Gespräche mit den Eigentümern geführt und Nutzungsverträge geschlossen. Die Flächen bleiben somit im Gemeinde- oder Familienbesitz. UKA sichert sich lediglich die langfristigen Nutzungsrechte für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage. Die Eigentümer erhalten im Gegenzug eine jährliche Pachtzahlung.

Der Kontakt zu den Standortgemeinden wird bereits in einer recht frühen Projektphase gesucht um eine mögliche Zusammenarbeit und den Nutzen der Gemeinde im Projektgebiet zu erörtern.

 

 

Planung und Genehmigung

Für den wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage ist das Zusammenspiel vieler technischer Komponenten optimal aufeinander abzustimmen. Dazu zählen unter anderem die sorgfältige Auswahl von PV-Modulen und Wechselrichtern, eine optimale Belegung und Verstringung innerhalb der PV-Anlage, sowie die effiziente Realisierung des Netzanschlusses am Mittel- bzw. Hochspannungsnetz.

Voraussetzung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage ist ein Bebauungsplan. Dieser muss von der Kommune bewilligt werden. Währen des B-Plan-Verfahrens werden sowohl die Bürger als auch relevante Fachbehörden mit einbezogen. Dazu müssen unter Umständen verschiedene unabhängige Gutachten veranlasst werden, beispielsweise zum Natur- und Artenschutz oder zur Blendwirkung. Hat die Kommune dem Bebauungsplan zugestimmt, kann schließlich der Bauantrag eingereicht werden.

Entspricht eine PV-Anlage den Kriterien des EEG, wird parallel dazu ein Gebot für den EEG-Zuschlag beim zentralen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur abgegeben. Für eine PPA-Anlage werden stattdessen Stromlieferverträge mit möglichen Abnehmern der PV-Energie verhandelt.

Umsetzung

Sobald die Genehmigungsphase abgeschlossen ist, und der EEG-Zuschlag oder die PPA Verträge vorliegen, kann UKA mit dem Aufbau der Photovoltaikanlagen beginnen. Dabei beziehen wir größtenteils Unternehmen aus der Region ein, um die regionale Wertschöpfung des Projektes zu erhöhen.

 

Betrieb und Rückbau

Die UKA-interne Betriebsführung und das professionelle Energieparkmanagement sorgen über Jahrzehnte für optimale technische und ökonomische Leistungen der regenerativen Energieerzeugungsanlagen. Ein vollständiger Rückbau der PV-Anlage kann problemlos gewährleistet werden. PV-Module fallen unter das Elektro- und Elektronikgesetz. Demnach werden sie kostenlos zurückgenommen. Auch die Aufständerung kann ohne großen Aufwand rückstandslos vom Boden entfernt werden. Danach kann die Fläche wieder ohne Einschränkungen bewirtschaftet werden.